Steuerberater Chriske


Hirschgässchen 1
50678 Köln

Telefon: 0221 - 80 17 85 70 0221 - 80 17 85 70
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Montag - Freitag
10:00 - 17:00 Uhr

Leistungen des Steuererklärer Markus Oliver Chriske in Köln


Erklären & beraten
Steuerberatung für kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer & Privatpersonen

Steuerberatung Finanzbuchführung Lohnbuchhaltung Jahresabschluss Steuererklärungen Wirtschaftsberatung Betriebsprüfungen Verfahrensdokumentationen
Steuerberatung
  • Private Vermögensstrukturierung
  • Immobilienbesteuerung
  • Besteuerung von Kapitalvermögen
  • Wahl der Rechtsform / Organisationsform
  • Betriebsaufspaltungs- und Verpachtungskonzepte
  • Übertragung / Aufgabe von Wirtschaftsgütern / Betrieben / Betriebsteilen
  • Innovative Unternehmensfinanzierung
  • Unternehmens- und Beteiligungskauf und -verkauf
  • Steuerliche Strukturierung und Optimierung von Akquisitions-, Verkaufs- und Finanzierungskonzepten
  • Führung von Rechtsbehelfen vor den Finanzbehörden
  • Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren
Finanzbuchführung
  • Finanzbuchhaltung System DATEV
  • Digitale Buchführung mit DATEV Unternehmen online+
  • Datenerfassung (elektronische Belegerfassung & Kontierung und Erfassung der Belege)
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Kurzfristige Erfolgsrechnung
  • Vergleichsauswertung Vorjahr
  • Betriebswirtschaftlicher Kurzbericht
  • Zeitreihe Jahresübersicht
  • Mehrjahresvergleich
  • Soll-Ist Vergleich
  • Analyse der Auswertungen
  • Branchenvergleich
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Offene Posten-Buchhaltung einschließlich Mahnwesen
  • Kostenrechnung
  • Einrichtung einer Buchführung
  • Erstellung von ZM-Meldungen im innergemeinschaftlichen Verkehr
  • Aussagefähige Kostenrechnung - betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Support des betrieblichen Zahlungsverkehrs durch Online-Überweisungen und Lastschriften
  • Erstellung von steuerlichen Jahresabschlüssen unter Berücksichtigung von BilMoG
  • Erstellung von Handelsbilanzen
  • Erstellung von GDPd Unterlagen bei Prüfungen der Finanzbehörden
  • Erstellung von Bilanzen für Einzelunternehmungen und Personengesellschaften
  • Erstellung von Bilanzen für Kapitalgesellschaften (UG / GmbH)
  • Mitwirkung bei Bilanz- und Lageberichten sowie Anhängen zur Bilanz
  • Vorbereitung zur elektronischen Bilanz
  • Bilanzanalyse - Ratingvorbereitung
  • Liquiditätsberechnungen
  • Monatliches Reporting mit beigefügter grafischer Darstellung
  • Erstellung von Einnahme-/Überschussrechnungen für Kleinunternehmen
  • Erstellung von einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungen
Lohnbuchhaltung
  • Lohn- und Gehaltssystem DATEV
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen monatlich der verschiedensten Branchen
  • Buchungsbelege zur Übernahme in die Finanzbuchhaltung monatlich
  • Entgeltmeldungen Berufsgenossenschaften
  • Meldungen statistische Ämter
  • Zahlungsabwicklung in elektronischer oder Papierform für sämtliche Bereiche der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
Jahresabschluss
  • Eröffnungsbilanzen
  • Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)
  • Auseinandersetzungsbilanz
  • Sonderbilanzen
  • Ergänzungsbilanzen
  • Einnahme-Überschussrechnung
  • E-Bilanzen
Steuererklärungen
  • Einkommenssteuer (auch für Privatpersonen einschließlich Rentner)
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Erbschaftssteuer
  • Schenkungssteuer
  • Vermögensaufstellungen
  • Grundbesitzbewertung
  • Sonstige Steuern
Wirtschaftsberatung
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensanalysen
  • Unternehmensfinanzierungen und Finanzierungsberatung
  • DATEV-Recherchen
  • Investitionsrechnung
  • Finanz- und Investitions- und Liquiditätsplanung
  • Steuerplanung
  • Steuerliche Immobilienberatung
  • Überprüfung und Optimierung der Finanzstruktur
  • Erweiterung des Kontokorrentrahmens
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Existenzgründungsberatung und -finanzierung
  • Unternehmensbewertung
  • Controlling- / Informationssysteme
  • Optimierung der Unternehmensstruktur, betrieblicher Abläufe und Funktionen
Betriebsprüfungen
  • Beratung und Begleitung bei der Umsatzsteuernachschau (Sonderprüfung) der Finanzbehörde
  • Vorbereiten einer Betriebsprüfung
  • Begleitung während einer Betriebsprüfung
  • Durchführung von Schlussbesprechungen
  • Kontrolle von Betriebsprüfungsberichten mit eventuell anschließenden Rechtsbehelfen
  • Durchführung von Rechtsbehelfen bei den Finanzgerichten (Klageverfahren)
  • Vertretung von Unternehmer und Unternehmungen in Steuerstrafverfahren
Verfahrensdokumentationen
Laut Rn. 151 ff. der GoBD müssen buchführungs- bzw. aufzeichnungspflichtige Steuerpflichtige eine Verfahrensdokumentation erstellen, aus der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des Datenverarbeitungsverfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich sind. Soweit eine fehlende oder ungenügende Verfahrensdokumentation die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit nicht beeinträchtigt, liegt zwar kein formeller Mangel mit sachlichem Gewicht vor, der zum Verwerfen der Buchführung führen kann. Dennoch sollte nicht auf eine Verfahrensdokumentation verzichtet werden. Diese ist nämlich zu „versionieren“, das heißt, sie ist laufend anzupassen.

Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben können Finanzbeamte ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können. Die von der Kassen-Nachschau betroffenen Steuerpflichtigen haben dem Amtsträger auf Verlangen Aufzeichnungen, Bücher sowie die für die Kassenführung erheblichen sonstigen Organisationsunterlagen vorzulegen (§ 146b AO). Damit müssen Steuerpflichtige seit dem 1.1.2018 die Verfahrensdokumentationen zum Einsatz der Registrierkassen sozusagen jederzeit griffbereit haben.

Die Verfahrensdokumentationen müssen insbesondere umfassen:

  • genaue Beschreibung der eingesetzten Kassen und Kassensysteme,
  • Bedienungsanleitung/Benutzerhandbuch,
  • Programmieranleitungen,
  • Einrichtungsprotokolle,
  • Arbeitsanweisungen,
  • Beschreibung der Kontrollmechanismen,
  • Beschreibung der Archivierungsfunktionen,
  • Protokolle über Einsatzorte und -zeiträume der Registrierkassen.


  • Mit Urteil vom 25.3.2015 hat der BFH eindeutig entschieden, dass das Fehlen einer lückenlosen Dokumentation zur Kassenprogrammierung dem Fehlen von Tagesendsummenbons bei einer Registrierkasse bzw. dem Fehlen täglicher Protokolle über das Auszählen einer offenen Ladenkasse gleichstehe. Zudem seien die Betriebsanleitungen im Rahmen der Betriebsprüfung vorzulegen (X R 20/13, BStBl 2015 II S. 743).

    Wir erstellen die Verfahrensdokumentationen mit Ihnen zusammen und werden diese regelmäßig anpassen, wenn sich Änderungen ergeben.