Vergütung – transparent & gesetzlich geregelt

Die Vergütung für Steuerberaterleistungen ist in Deutschland klar geregelt:
Grundlage ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Damit sind die Gebühren für Tätigkeiten in Steuersachen gesetzlich festgelegt und für alle Steuerberater verbindlich.

Das bedeutet für Sie: faire, transparente und nachvollziehbare Kosten.



Wie wird die Vergütung berechnet?


Die StBVV sieht verschiedene Modelle vor:

  • Wertgebühren – orientieren sich am Gegenstandswert (z. B. Höhe des Umsatzes oder der Einkünfte).
  • Betragsrahmengebühren – feste Spannen, z. B. bei der Lohnbuchführung.
  • Zeitgebühren – abhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand (zwischen 16,50 EUR und 41 EUR je angefangene viertel Stunde).



👉 Zusätzlich ist es möglich, für wiederkehrende Tätigkeiten Pauschalhonorare zu vereinbaren (z. B. Finanzbuchführung, Jahresabschluss, laufende Beratung).

Was ist noch zu beachten?


Neben den Gebühren können – wie bei allen Steuerberatern – Auslagen und Nebenkosten hinzukommen, z. B.:

  • Post- und Telekommunikationspauschale
  • Dokumenten- oder Kopierpauschalen
  • Reisekosten
  • gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19 %)



Ihr Vorteil mit MOC Köln


  • Transparenz: Wir besprechen vorab, wie die Vergütung aussieht und welche Möglichkeiten für Sie sinnvoll sind.
  • Fairness: Abrechnung nach gesetzlichen Vorgaben, keine versteckten Kosten.
  • Flexibilität: Auf Wunsch Pauschalhonorare für wiederkehrende Leistungen.



👉 Mehr Informationen finden Sie auch bei der Steuerberaterkammer Köln.

FAQ – Häufige Fragen zur Vergütung



Die Kosten hängen vom Umfang und der Art der Leistung ab. Grundlage ist immer die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Damit sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt und für alle Steuerberater verbindlich.

Ja. Für regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten wie Finanzbuchführung, Jahresabschlüsse oder laufende Beratung können Pauschalhonorare vereinbart werden. Das sorgt für Planbarkeit und Transparenz.

Die StBVV soll für Fairness und Vergleichbarkeit sorgen. Kein Steuerberater darf nach Belieben abrechnen – die Gebührenrahmen sind klar festgelegt. Innerhalb dieser Rahmen wird die Höhe an Faktoren wie Umfang, Schwierigkeit oder Bedeutung der Angelegenheit angepasst.

Ja, wie bei allen Steuerberatern können Auslagen (z. B. für Porto, Kopien oder Reisekosten) sowie die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19 %) hinzukommen.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website der Steuerberaterkammer Köln.



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